Kosten und Therapieablauf

Gesetzlich Versicherte:

Nach dem Erstkontakt (telefonisch oder per E-Mail) wird ein Erstgesprächstermin im Rahmen der Psychotherapeutischen Sprechstunde vereinbart. Bitte bringen Sie zu diesem Erstgespräch Ihre Versichertenkarte mit! Wir bieten ausschließlich Termine nach fester Terminvereinbarung und keine offene Sprechstunde an.

Psychotherapeutische Sprechstunde

Die psychotherapeutische Sprechstunde dient der Abklärung, ob ein Verdacht auf eine psychische Erkrankung vorliegt und ob eine psychotherapeutische Akutbehandlung, eine ambulante Psychotherapie in einem Richtlinienverfahren oder ggf. andere Unterstützungs- und Beratungsangebote angebracht sind.

Sollte eine weiterführende Behandlung erforderlich sein, muss diese nicht durch den Therapeuten erfolgen, der die Sprechstunde durchgeführt hat.

Bitte beachten Sie, dass für gesetzlich Versicherte ab dem 01.04.2018 der Besuch der psychotherapeutischen Sprechstunde und die schriftliche Bescheinigung eines psychotherapeutischen Behandlungsbedarfs gesetzlich vorgeschrieben ist, bevor sie eine ambulante Psychotherapie beginnen können.

Kurz- und Langzeittherapie

Vor dem Beginn einer ambulanten Verhaltenstherapie übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für maximal vier probatorische Sitzungen vor der Beantragung einer Kostenübernahme für eine Kurz- oder Langzeittherapie. Ziel ist das gegenseitige Kennenlernen, Ihr Therapieanliegen zu erfassen und abzuklären, ob eine kognitive Verhaltenstherapie für Sie die geeignete Maßnahme ist. Es wird eine ausführliche lebensgeschichtliche und problembezogene Diagnostik durchgeführt, um Ihre Schwierigkeiten zu verstehen und ein kognitiv-verhaltenstherapeutisches Therapiekonzept entwickeln zu können.

Wenn nach Abschluss der probatorischen Sitzungen die Bedingungen für die Aufnahme einer ambulanten Psychotherapie erfüllt sind, wird ein Therapieantrag für die Kostenübernahme für eine verhaltenstherapeutische Kurz- (24 Sitzungen) oder Langzeittherapie (60 Sitzungen) bei Ihrer Krankenkasse gestellt. Eine Therapiesitzung dauert 50 min.

Bei Bedarf kann nach Ablauf von 24 bzw. 60 genehmigten Sitzungen eine Verlängerung der Therapie beantragt werden.

Psychotherapeutische Akutbehandlung

Die psychotherapeutische Akutbehandlung bietet eine kurzfristige Therapiemöglichkeit bei akuten psychischen Krisen (bis zu 12 Sitzungen à 50 min). Ziel ist eine zeitnahe Hilfe für die Betroffenen und die Vorbereitung auf ggf. erforderliche weitere Behandlungsmaßnahmen, z.B. eine Kurz- oder Langzeittherapie.

Privat Versicherte und Selbstzahler:

Bitte klären Sie die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme für eine ambulante Verhaltenstherapie mit Ihrem Versicherer ab. Die Abrechnung erfolgt gem. der Gebührenordnung der Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder– und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP).